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Sie gerne!

gemäß § 97 Abs. 2 StVO

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Stufe 4

Allgemeines

Stufe 4 ist die umfassendste Form der Transportbegleitung, die wir vorschriftsmäßig und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte für Sie durchführen. Die Transportbegleitung erfolgt durch mindestens drei vereidigte Organe der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 und mit drei entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeugen sowie einem Fahrzeug gemäß Stufe 1. Wir erstellen ein umfassendes Gesamtkonzept, wie Ihr Sondertransport oder Schwertransport sicher und vorschriftsgemäß abgewickelt werden kann.

Information

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 4 auf Bundesstraßen (A und S)?

Breite: ab 5,01 m
Gewicht: über 140 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 4 auf Landesstraßen (B und L)?

Breite: ab 4,51 m
Länge: ab 40,01 m
Gewicht: über 140 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.