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Sie gerne!

gemäß § 97 Abs. 2 StVO

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Stufe 1

Allgemeines

In der Ausführung von Sondertransporten müssen ausnahmslos die relevanten Sicherheitsfaktoren beachtet werden. Unsere Begleitfahrzeuge sind entsprechend ausgerüstet: gelbes Blinklicht, 10 cm hoher Schriftzug „SONDERTRANSPORT“.

Unsere Straßenaufsichtsorgane begleiten den Transport. Sie beherrschen die deutsche Sprache, verfügen über Ortskenntnisse und sind über den Inhalt des Bescheides informiert.

Information

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 1 auf Bundesstraßen (A und S)?

Breite: 3,01 bis 3,2 m
Länge: 22,01 – 25 m
Gewicht: 50,01 – 60 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 1 auf Landesstraßen (B und L)?

Breite: 3,01 bis 3,2 m
Länge: 22,01 – 25 m
Gewicht: 50,01 – 60 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.